Argumente der Initianten:
Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, haben keine politischen Rechte. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention und dem «Leitbild Behinderung» des Kanton Solothurns. Damit Menschen mit einer kognitiven Behinderung gleichgestellt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sollen sie das Recht haben zu wählen und abzustimmen.
In den meisten Kantonen haben Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, keine politischen Rechte. Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert aber, dass Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung geschützt werden müssen. Auch Menschen, denen eine «geistige Behinderung» zugeschrieben wird, sollen das Stimm- und Wahlrecht haben.
Im Kanton Genf und unseren Nachbarländern Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können Menschen mit einer kognitiven Behinderung abstimmen und wählen. Auch gemäss dem «Leitbild Behinderung» des Kantons Solothurn sollen alle Menschen an politischen Prozessen teilnehmen. Ausserdem sollen Abstimmungsunterlagen einfach und verständlich erklärt werden. Die Initiative fordert, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nun endlich umgesetzt werden.
Aufgrund der zahlenmässig geringen Anzahl Betroffener sind die Auswirkungen der Initiative auf Abstimmungen und Wahlen beschränkt.
Für Menschen mit einer kognitiven Behinderung und deren Familie ist die Annahme dieser Initiative jedoch ein starkes Zeichen. Politische Rechte für alle sind wichtig für ein Miteinander in der Gesellschaft.
Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen sind oft sehr kompliziert. Für viele Personen ist es deshalb schwierig, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Eine einfachere Sprache ist auch für viele Menschen ohne Behinderung wichtig, um ihre politischen Rechte wahrzunehmen.
Menschen mit kognitiven Behinderungen werden von unserem Gesundheits- und Rechtssystem als geistig behindert bezeichnet. Dieser Begriff wird ihnen oft von Menschen ohne Behinderungen zugeschrieben. Viele kritisieren den Begriff und lehnen ihn ab. Der Begriff wurde von den Initiant:innen dieser Initiative gewählt, da es sich um einen Oberbegriff handelt, für Menschen, denen das Stimm- und Wahlrecht oftmals entzogen wird.
Darunter fallen zum Beispiel Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder als urteilsunfähig eingestuft wurden. Eine Urteilsunfähigkeit bedeutet oft nicht, dass die Person sich keine Meinung bilden oder keine Konsequenzen abschätzen kann. Sondern es bedeutet, dass sie in gewissen Bereichen geschützt werden soll. Der automatische Ausschluss aus allen Lebensbereichen, wie z.B. dem politischen Leben, ist nicht gerechtfertigt.
Ablauf Sammelfrist: 10.06.2024