Argumente der Initianten:
Mithilfe einer eintägigen Bedenkzeit das Risiko überstürzter Entscheide minimieren
Einmal darüber schlafen» ist eine Volksweisheit, die vor unüberlegten Entscheiden schützen soll. Gerade im Schwangerschaftskonflikt soll diese Weisheit schwangeren Frauen helfen, keine Entscheide unter Druck oder Stress zu treffen, die sie nachher bitter bereuen. Nach einer Bedenkzeit von mindestens einem Tag zwischen der ärztlichen Beratung und dem Eingriff ändern schätzungsweise 1’000 Frauen pro Jahr in der Schweiz ihre Absicht abzutreiben und sagen Ja zum Kind. 1’000 Kinderleben retten – das will diese Volksinitiative!
Durch Bedenkzeit bestehende gesetzliche Vorschriften gewährleisten
Das Gesetz schreibt vor, dass Ärzte der schwangeren Frau vor einer Abtreibung ein Verzeichnis aller bestehenden Beratungs- und Hilfsstellen aushändigen müssen (StGB Art. 120). Die Konsultation von Beratungs- und Hilfsstellen ist aber nur möglich, wenn zwischen dem ärztlichen Gespräch und der Abtreibung eine Bedenkzeit gewährleistet wird. Viele Ärzte halten gerade bei der Abgabe der Abtreibungspille keine Bedenkzeit mehr ein. Dadurch geht die Schutzwirkung durch das bestehende Gesetz verloren. Das will diese Volksinitiative korrigieren.
Die Bedenkzeit – eine internationale Praxis – auch in der Schweiz einführen
Bereits 18 europäische Staaten kennen eine Bedenkzeit. Darunter sind beispielsweise Deutschland und Italien. So beträgt die Bedenkzeit in Deutschland drei und in Italien sogar sieben Tage. Wenn die Schweiz eine Bedenkzeit von einem Tag einführt, ist sie das Land mit der kürzesten Bedenkzeit in Europa. Die Volksinitiative will die Gesetzeslücke mit einer moderaten Regelung schliessen.
Sammelfrist abgelaufen
Ablauf Sammelfrist: 21.06.2023